Businessplan Arbeitsamt

Jeder Existenzgründer, der eine neue Idee umsetzen möchte, braucht einen Businessplan. Arbeitsagentur gewährt als Unterstützung dafür sogenannte Startgelder. Voraussetzung ist ein hervorragender Businessplan.

Von dem Startkapital, welches das Arbeitsamt dem Gründer gewährt, kann er sich die Grundausstattung anschaffen. Aus dem Businessplan sollte ersichtlich sein, ob die Hauptidee auch interessant für die Wirtschaft sein wird oder eher nicht. Dem Arbeitsamt sollte der Initiator beweisen, dass er sein Vorhaben erst nimmt und andere Menschen auch einen Nutzen aus seiner Arbeit haben werden.

Das Arbeitsamt gewährt sogar Gründungszuschüsse bis zu 24.000 Euro, je nachdem, um was für einen Grundgedanken es sich handelt und inwiefern der Businessplan tragfähig ist. Dabei sollte er nicht nur realistisch sein, aber vor allem individuell. Natürlich ist es kaum möglich, etwas wirklich Einzigartiges zu erfinden. Jedoch sollte man vorhandene Ideen dann entsprechend verbessern oder umstrukturieren, dass sie auch für den Kunden interessant sein können.

Jedes Jahr werden von der Arbeitsagentur Tausende von Plänen beglaubigt. Mit dem eigenen Businessplan aus der Menge hervorzustechen ist mit einem Lottospiel gleichzusetzen. Hier zählt die Kreativität des Gründers. Sinnvoll ist es, sich mit einem Fachmann für Existenzgründung vorher zusammenzusetzen oder das Konzept von einem Profi schreiben zu lassen. Dabei sollte man sich im Klaren sein, was man möchte und es genau beschreiben. Für Neulinge gibt es im Netz speziell vorgefertigte Vorlagen.

Sobald man das Gründungskonzept bei der Arbeitsagentur vorgelegt hat, dauert es einige Wochen, bis das Arbeitsamt jenes geprüft hat. Bei positivem Bescheid, erhält man einen bestimmten Betrag auf das Konto ausgezahlt. Dieses Geld kann man zum Beispiel für die Miete eines Lokals aufwenden oder für die Anschaffung von technischen Hilfsmitteln. Was man benötigt hängt natürlich von Art des Grundkonzepts ab, für das man sich entschieden hat. Adäquat zum Vorhaben und seiner Tragfähigkeit schätzt die ARGE die Summe ein, die der Initiator erhalten soll.