Der Beginn respektive die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Viele Menschen träumen davon ihr eigener Chef zu sein und ein Unternehmen zu gründen. Jedoch ist der Start in die Selbständigkeit mit vielerlei organisatorischen Dingen verbunden, die beachtet werden müssen.

Im Laufe der Arbeit bekommt es der Unternehmer mit verschiedenen Praktiken zu tun, mit denen er sich vermutlich nicht gut auskennt. Da diese Praktiken jedoch sehr wichtig für den Erfolg des Unternehmens sind, sollte der Existenzgründer vorab verschiedene Seminare besuchen. Dort erlernt er verschiedene Kenntnisse, die ihm in seinem beruflichen Alltag eine große Hilfe sein werden. Themenrelevante Seminare befassen sich beispielsweise mit den Gebieten Marketing, Buchhaltung oder Steuerrecht.

Weiterhin braucht der Existenzgründer eine gute Geschäftsidee. Diese muss er schriftlich formulieren um diese zu fundieren. Das Unternehmenskonzept ist aus verschiedenen Gründen wichtig. Einerseits kann die Idee dadurch verbessert und optimiert werden. Andererseits wird ein detailliert ausgearbeitetes Unternehmenskonzept benötigt, wenn der Existenzgründer finanzielle Förderungen beantragen möchte.

Des Weiteren wird es dem Existenzgründer empfohlen, sich an einen sogenannten Gründungsberater zu wenden. Dieser weiß um alle benötigten Unterlagen Bescheid und hilft zudem bei deren Ausarbeitung. Neben einem klar verständlichen und nachvollziehbar strukturierten Businessplan, braucht jeder Unternehmer einen Finanzplan.

Unterschiede bei den Formalitäten gibt es bei jeder Unternehmensform. Handelt es sich um ein Unternehmen, in welchem mehrere Personen als Gründer fungieren, muss sich gemeinsam für die richtige Rechtsform entschieden werden. Anschließend ist ein Vertrag zu formulieren, welcher die Rechte und Pflichten jedes Firmengründers festlegt.

Zu guter Letzt muss das Gewerbe beim Gewerbeaufsicht samt angemeldet werden. Handelt es sich hingegen um eine freiberufliche Tätigkeit, ist beim Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen. Außerdem ist zu wählen, ob die Tätigkeit als Kleinunternehmer oder als umsatzsteuerpflichtiger Selbständiger aufgenommen wird.