Was es mit der Künstlersozialkasse auf sich hat

Existenzgründer, die sich dazu entschließen, künstlerisch beziehungsweise kreativ tätig zu werden, können nur schwerlich von ihrem verdienten Geld leben. Jede Ausgabe muss wohl überlegt sein, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Eine Möglichkeit für selbständige Künstler ist bei der Krankenkasse zu sparen.

Eine wichtige und sinnvolle Anlaufstelle für alle selbständigen Künstler ist die Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse arbeitet eng mit der bisherigen Krankenkasse des selbständigen Künstlers zusammen und übernimmt einen Teil der Beiträge. Dadurch wird die Krankenversicherung für den Freiberufler erschwinglich.

Die Künstlersozialkasse kann nur eine begrenzte Anzahl an Mitgliedern aufnehmen. Daher müssen verschiedene Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt werden. So darf der Versicherte ausschließlich künstlerisch oder kreativ arbeiten. Seine Arbeit muss aus seiner eigenen Feder stammen. Selbständige Künstler, die vorwiegend Auftragsarbeiten verrichten, arbeiten im Sinne ihres Auftraggebers und sind daher nur begrenzt künstlerisch tätig.

Nun lässt sich keine pauschale Aussage darüber treffen, welcher kreative Selbständige die Möglichkeit hat, in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden. Um sich darüber genauer zu informieren, kann das Internet herangezogen werden. Auch gibt es verschiedene Seminare, die in dieses Themengebiet einführen. Die dritte Möglichkeit ist, sich kompetent von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat.

Die Aufnahme in die Künstlersozialkasse ist mit dem Ausfüllen diverser Formulare und Fragebögen verbunden. Anhand dieser Angaben prüft die Krankenkasse, ob der Selbständige für eine Aufnahme in Frage kommt.

Kommt diese Überprüfung zu dem Ergebnis, dass der selbständige Künstler in die Krankenkasse aufgenommen wird, übernimmt diese den Arbeitnehmeranteil des Beitrages. Weiterhin bietet die Künstlersozialkasse ihren Versicherten spezifische Zusatzleistungen an, von denen sie individuell profitieren können. Eine dieser Leistungen ist das Krankentagegeld.