Inhalt Businessplan

Der Businessplan ist eine Skizze, die vom Inhalt her genau auf die Idee zugeschnitten sein sollte, die der Existenzgründer vorhat in die Tat umzusetzen. Angesprochen sein sollten nicht nur Aufgabenbereiche.

Der Businessplan sollte als Inhalt vor allem hervorgeben, auf welche Art der Gründer sein Ziel erreichen möchte. Dazu gehören in erster Linie Gedanken in Hinblick auf Kunden. Fragen, wie erreiche ich meine Kunden am besten und wo finde ich sie gehören mit zu den wichtigsten. Natürlich sollte auch der Einfall an sich sinnvoll sein und im Idealfall sich von bereits vorhandenen Geschäftsideen unterscheiden.

Der Businessplan sollte ordentlich gegliedert sein und den Weg vom Start bis zum Schluss genau beschreiben. Allein aus dem Grunde, dass der Existenzgründer am Anfang wahrscheinlich Startgelder benötigen wird, sollte der Inhalt glaubhaft und schlüssig rüberkommen. Nur, wenn der gesamte Plan stark und bis ins Detail durchdacht ist, kann man Erfolge damit erzielen. Wer wenig Erfahrung mit der Erstellung von Präsentationen hat, sollte sich an einen Fachmann wenden.

Im Internet findet man viele Unternehmen, die den Inhalt an den Businessplan ausrichten können, allerdings wird man hier einige Kosten in Anspruch nehmen müssen. Eine andere Möglichkeit wäre, eine Vorlage im Netz zu suchen, welche man sich auf den Rechner lädt und anschließend die eigene Grundidee darauf überträgt. An kostenlose Entwürfe zu kommen ist aber meist genauso schwierig.

Hat man es geschafft, einen Businessplan mit einem plausiblen Inhalt zu erstellen, steht einem Gespräch im Kreditinstitut oder im Arbeitsamt nichts mehr im Wege. Vorher wird der Plan auf Tragfähigkeit geprüft. Sollte man einen positiven Bescheid erhalten, kann man mit einem Kredit oder Startkapital die Geschäftsidee in die Tat umsetzen und sich Ausstattung und Werbekosten finanzieren. Jedoch sollte man wissen, dass man die Gelder eines Tages an das jeweilige Institut wieder zurückzahlen muss und deshalb gewinnorientiert in Bezug auf den Einfall arbeiten sollte.